Tierkadaver
- Konfiskatraum Areal ZASE/KEBAG, Emmenspitz, Zuchwil
Wichtig
Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden.
Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden.