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Umzug, Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich gemäss Gesetz (Art. 11 RHG) innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:

a) Sie melden sich online ab eUmzugCH 

b) Sie melden sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.

  • Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweis (Schriftenempfangsschein) sowie einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis).
     
  • Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen  den Ausländerausweis sowie ihren gültigen Reisepass oder die Identitätskarte.
     

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen für den eUmzugCH zugelassen sind. 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig.

Preis

kostenlos

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