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Identitätskarte

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich (unmündige und Kinder in Begleitung der gesetzlichen Vertretung) bei der Einwohnerkontrolle vor.


Was wird benötigt?

  • aktuelles Passfoto gem. Fotomustertafel (nicht älter als 1 Jahr, mit Vorteil vom Fotografen erstellt)
  • die aktuelle ID, die Sie erneuern möchten
  • Verlustmeldung der Polizei, falls die ID nicht mehr auffindbar ist (siehe Ausweisverlust)

Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person (ab 7. Geburtstag) persönlich unterschrieben werden. Personen unter dem 18. Altersjahr sowie Unmündige benötigen zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund).


Gebühren und Gültigkeiten

Kombiantrag ID / Pass

Ausweisverlust

Provisorischer Pass (Notpass)

Zugehörige Objekte